ANPASSUNG DER ÖFFNUNGSZEITEN WÄHREND DER WINTERSAISON
Für die Festungsruine Hohentwiel werden aufgrund der aktuell geltenden Corona-Verordnung die Öffnungszeiten angepasst. Statt der Öffnung an sieben Tagen in der Woche wird der Montag zum Schließtag: Ab Montag, 22. November 2021 sind die Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag von 10 Uhr bis 16 Uhr, letzter Einlass ist wie üblich eine Stunde vor Schließung um 15 Uhr. Die geänderten Öffnungszeiten gelten während der Wintersaison bis 28. Februar 2022. An Sonn- und Feiertagen bleibt die Festungsruine mit dem Info-Zentrum auch während der Wintersaison geöffnet, Schließtage sind nur der 24. und 31. Dezember.
EINE VIRTUELLE REISE DURCH RAUM UND ZEIT MIT DER NEUEN 3D-APP
Eintrittskarten sind während der Öffnungszeiten nur im Info-Zentrum erhältlich. Dort kann auch die neue 3D-App auf das eigene Mobiltelefon heruntergeladen werden. Die App bietet ganz neue visuelle Erlebnisse: Vor den Augen der „Zeitreisenden“ entstehen in 3D-Modellen die Gebäude der Vergangenheit, wo heute Ruinen sind. Die Besucherinnen und Besucher können auf eigene Faust und im eigenen Tempo den Berg und die Festungsruine erkunden. Die innovative Video-Audio-Tour steht auch auf I-Pads zur Verfügung, die im Info-Zentrum gegen eine Gebühr ausgeliehen werden können. Sie ist auch in den bekannten App-Stores als Download verfügbar.
SERVICE
Öffnungszeiten
Festungsruine, Info-Zentrum mit Kasse und Shop:
Di‒So, Feiertag 10:00‒16:00 Uhr, letzter Einlass 15:00 Uhr
(24. und 31. 12. geschlossen)
BESUCHSHINWEISE
Da in Baden-Württemberg seit Mittwoch, 17. November 2021 die Alarmstufe gilt, ist beim Besuch der Festungsruine Hohentwiel der 2G-Nachweis erforderlich. Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) vorgelegt werden. Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung.
Ausgenommen von der 2G-Beschränkung sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre, Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind, Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule), Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich), Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich), Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich), Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).
informationen
Festungsruine Hohentwiel, Infozentrum
Auf dem Hohentwiel 2a
78224 Singen
Telefon +49(0)77 31.6 91 78
info@festungsruine-hohentwiel.de